Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung [2014/02/20 18:00] caroliarbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung [2015/11/27 23:22] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 3: Zeile 3:
 Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen: Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen:
  
-==== Satzung "Fablab Karlsruhe" ====+==== Satzung "FabLab Karlsruhe" ====
  
 ===§ 1 Name, Sitz=== ===§ 1 Name, Sitz===
Zeile 61: Zeile 61:
 2. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als Euro 500,- (in Worten -fünfhundert-) verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes. 2. Rechtshandlungen, die den Verein betreffen und zu Leistungen von mehr als Euro 500,- (in Worten -fünfhundert-) verpflichten, bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.
  
-§ 5 Erweiterter Vorstand+**§ 5 Erweiterter Vorstand**
  
 1. Der erweiterte Vorstand besteht aus 1. Der erweiterte Vorstand besteht aus
Zeile 93: Zeile 93:
 1. Der 1. Vorstand vertritt die Interessen des Vereins nach außen, ist für die allgemeine Organisation, die Repräsentation sowie die behördliche Verwaltung des Vereins zuständig.  1. Der 1. Vorstand vertritt die Interessen des Vereins nach außen, ist für die allgemeine Organisation, die Repräsentation sowie die behördliche Verwaltung des Vereins zuständig. 
  
-2. Der 2. Vorstand vertritt den 1. Vorstand - auch bei Rechtsgeschäften - und ist für die Verwaltung und Pflege des Vereinsheim zuständig.+2. Der 2. Vorstand vertritt den 1. Vorstand - auch bei Rechtsgeschäften - und ist für die Verwaltung und Pflege des Vereinsheims zuständig.
  
 3. Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Vereins durch. Er hat mit Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen. 3. Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Vereins durch. Er hat mit Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen.
Zeile 123: Zeile 123:
 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  
-5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.+5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ​ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  
 6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist. 6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
arbeitsgruppe/verein/fuenfterentwurfeinersatzung.txt · Zuletzt geändert: 2015/11/27 23:22 von 127.0.0.1

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki