arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung
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Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen: | Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen: | ||
- | ==== Satzung "Fablab | + | ==== Satzung "FabLab |
===§ 1 Name, Sitz=== | ===§ 1 Name, Sitz=== | ||
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2. Rechtshandlungen, | 2. Rechtshandlungen, | ||
- | § 5 Erweiterter Vorstand | + | **§ 5 Erweiterter Vorstand** |
1. Der erweiterte Vorstand besteht aus | 1. Der erweiterte Vorstand besteht aus | ||
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1. Der 1. Vorstand vertritt die Interessen des Vereins nach außen, ist für die allgemeine Organisation, | 1. Der 1. Vorstand vertritt die Interessen des Vereins nach außen, ist für die allgemeine Organisation, | ||
- | 2. Der 2. Vorstand vertritt den 1. Vorstand - auch bei Rechtsgeschäften - und ist für die Verwaltung und Pflege des Vereinsheim | + | 2. Der 2. Vorstand vertritt den 1. Vorstand - auch bei Rechtsgeschäften - und ist für die Verwaltung und Pflege des Vereinsheims |
3. Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Vereins durch. Er hat mit Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen. | 3. Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Vereins durch. Er hat mit Ablauf eines Geschäftsjahres die Kassenbücher abzuschließen und die Abrechnung den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen. | ||
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4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | ||
- | 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. | + | 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung |
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | 6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, |
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