Satzung erstellen
Vom Amtsgericht gegebebnenfalls gegenprüfen lassen
Vom Finanzamt prüfen lassen
Zur Gründungsversammlung einladen
Gründungsversammlung
Einreichung der endgültigen Satzung und Grünmdungsprotokoll beim Notar zur Beantragung der Eintragung in das Vereinsregister (auch elektronische Version abgeben)
Satzung und Gründungsprotokoll an das Finanzamt schicken, zwecks Anererkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit. (Damit entfallen Notarkosten). Spenden dürfen angenommen werden, Spendenquittungen ausgestellt werden.