!!! Work in Progress !!!
Ansprechpartner:
Als übergeordnete Regel gilt hier:
Der Laser wird -auch nicht testweise- in Betrieb genommen, bevor es für den jeweils beabsichtigten Zweck nicht eine dokumentierte und von den Mitgliedern der Sicherheitsgruppe abgenommene Verfahrensbeschreibung gibt!
Das bedeutet, dass auch für den Funktionstest nach Lieferung zunächst ein Szenario entworfen werden muss, wie dieser ohne Eigengefährdung oder Gefährdung Dritter stattfinden kann. Gleiches gilt für die Kalibrierung und Testläufe!
Welche Gefahren gehen von deinem Lasercutter aus?
Themen:
Die Betrachtung eines unumbauten 100 W CO2 Lasers ohne Sicherheitsvorkehrungen ist eindeutig und liefert Laserschutzklasse 4. Entsprechend müssen bauliche und sicherheitstechnische Vorkehrungen getroffen werden, um Laserschutzklasse 1 zu erreichen.
Da bei einer Fehlfunktion der Schutzeinrichtungen wie Türschaltern/Interlock/… ein hohes Gefährdungs- und Verletzungsrisiko seitens des Lasers ausgeht, müssen diese Systeme fehlertolerant ausgelegt werden. Hier gibt es diverse Vorgehensweisen (Redundanz, aktive Überwachung durch andere Systeme), um entsprechende Sicherheitslevel zu erreichen (vgl. EN61508).
Betroffene Gruppen:
Anforderungen ans Material etc.
Informationen von Peter Moster (werden später in die Seite integriert):
Zum Thema Oberflächenreflexion und Gefahren: Ich habe mal mit unserem Laserbeauftragten gesprochen.
Fazit: Wir suchen für unsere Bleche eine Beschichtung, die das Risiko minimiert, falls mal etwas schiefgeht. Während der Arbeiten bei der Laser-Justage müssen wir für entsprechende Sicherheitseinrichtung sorgen. Beim Betrieb des Gerätes muss jeder Austritt des Lasers unmöglich sein.
Für die Oberfläche bedeutet das: Maximale Absorption, gestreute Reflexion. Darunter muss eine Schicht liegen, die die Energie optimal verteilt - also Alublech. Es gibt verschiedene Lacke für Solarkollektoren, die das optimieren.
Ein paar Ergänzungen zu den Infos von dem Laserschutzbeauftragten (von Sebastian Höfer):
Fazit: Wenn wir davon ausgehen, dass der Laser in einem geschlossenen Gehäuse Arbeitet, ist das gefährlichste, dass der Rohstrahl vom Laser unkontrolliert verläuft. Also wenn er einen seiner Spiegel verfehlt. Man kann also überlegen hinter die Spiegel ans Gehäuse absorbierende Keramik anzubringen. Am besten versehen mit einem Sensor, der bei Übertemperatur den Not-Aus-Interlock unterbricht. Für das Gehäuse würde wohl eine Pulverbeschichtung helfen. Wenn man sich anschaut, dass kommerzielle Geräte auch nicht mehr Vorsichtsmaßnahmen treffen, kann man wohl davon ausgehen, dass das ausreichend ist. Schutzbrillen sollten (und dürfen) für den normalen Betrieb nicht notwendig sein.
Damit will ich nicht runterspielen, dass der Laser gefährlich ist!!! Die Inbetriebnahme und Aufbau des Lasers + Optik sollte gut geplant sein.
to be continued.
Themen:
Betroffene Gruppen:
Betrachtung der Brandgefahr beim Schneiden der Materialien (nicht Lasersicherheit).
Diese Infos stammen aus der ersten Version der Übersichtsseite und können hier thematisch in die entsprechenden Abschnitte verschoben werden.