arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung
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arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung [2014/02/20 18:02] – caroli | arbeitsgruppe:verein:fuenfterentwurfeinersatzung [2015/11/27 23:22] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen: | Nach umfangreichen Gesprächen mit dem Finanzamt Karlsruhe wurde diese Fassung entworfen: | ||
- | ==== Satzung "Fablab | + | ==== Satzung "FabLab |
===§ 1 Name, Sitz=== | ===§ 1 Name, Sitz=== | ||
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4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | ||
- | 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. | + | 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung |
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | 6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, |
arbeitsgruppe/verein/fuenfterentwurfeinersatzung.1392915753.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/11/27 23:15 (Externe Bearbeitung)