maschinen:lasercutter:sicherheitsregeln
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maschinen:lasercutter:sicherheitsregeln [2015/03/04 15:05] – [Feuer] wolfgangk | maschinen:lasercutter:sicherheitsregeln [2015/11/27 23:22] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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Ähnliches gilt für Kunststoffe. | Ähnliches gilt für Kunststoffe. | ||
- | Die Verwendung ungeeigneter Kunststoffe kann entweder zur Zerstörung des Lasercutters führen (Freisetzung gefährlicher Säuren) oder zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen. | + | Die Verwendung ungeeigneter Kunststoffe kann entweder zur Zerstörung des Lasercutters führen (Freisetzung gefährlicher Säuren) oder zu erheblichen Gesundheitsgefährdungen. |
=====Notfallsituationen===== | =====Notfallsituationen===== | ||
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In jedem Fall ist nach einem Feuer, das mit Feuerlöscher und/oder Brandschutzdecke gelöscht werden musste, der Lasercutter außer Betrieb zu nehmen und die Maschinenpaten nebst Werkstattleitung zu informieren. | In jedem Fall ist nach einem Feuer, das mit Feuerlöscher und/oder Brandschutzdecke gelöscht werden musste, der Lasercutter außer Betrieb zu nehmen und die Maschinenpaten nebst Werkstattleitung zu informieren. | ||
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Die Weiterentwicklung/ | Die Weiterentwicklung/ |
maschinen/lasercutter/sicherheitsregeln.1425477925.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/11/27 23:15 (Externe Bearbeitung)