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vorstand:vv:unterlagen2022:satzungsaenderungen

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Satzungsänderungen 2022

Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende

§3 Punkt 2 der Satzung wird wie folgt angepasst:

Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

VV-Wahlen sollten auch online und per Brief möglich sein

Begründung: In der Pandemie wurde klar, daß wir jederzeit wieder gezwungen sein könnten, die Wahl online oder per Brief zu ermöglichen. Das soll nun auch per Satzung statt nur Notfallgesetz möglich sein. Damit der erhöhte Aufwand aber nicht ständig nötig ist, sollte die Option in der Entscheidungsgewalt des Vorstands liegen, nicht als jederzeit wählbare Option von jedem Mitglied.

Formulierung

§5 Absatz 2 wird ergänzt um:

Bei Bedarf kann der Vorstand Briefwahl und/oder elektronische Wahl zulassen.

§8.8 wird hinzugefügt:

Vereinsmitglieder können, falls der Vorstand es für die Vollversammlung zulässt,

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben

2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich oder geeignet abgesichert elektronisch abgeben.

vorstand/vv/unterlagen2022/satzungsaenderungen.1659477566.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/08/02 23:59 von hellmuth

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