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Mitgliederkistenregal
Im FabLab stehen euch Lagerkisten zur Verfügung, in denen ihr Gegenstände für eure Projekt für einen begrenzten Zeitraum aufbewahren könnt. Das Regal mit den Lagerkisten befindet sich auf der Gemeinschaftsfläche zwischen FabLab und Atelier 05. Die Buchung erfolgt über das Kassensystem. Pro Mitglied kann eine Kiste genutzt werden. Der entsprechende Kassenzettel sowie Name und Kontakt müssen an der Kiste angebracht sein. Die Kisten können für 4 Wochen gemietet werden, die kleinen Kisten kosten dabei 1,00 € und die großen Kisten 2,00 €. Außerdem gibt es große Fächer, welche als Ganzes für 1 Woche für 2,00 € gemietet werden können. Bitte beachtet, dass nur persönliche und ungefährliche Gegenstände gelagert werden dürfen und die Verwahrung aufgrund der öffentlich zugänglichen Fläche auf eigene Verantwortung erfolgt. Unten seht ihr die Aufteilung des Regals auf die verschiedenen Kisten/Fächer Typen. Der linke Teil des Regals ist für das FabLab selbst reserviert.
Das folgende Bild zeigt eine Beispielkiste, welche mit Kassenzettel, Name und Kontaktmöglichkeit beschriftet ist.
Verwahrungsbedingungen - Kurzfassung
- Jedes Mitglied kann über das Kassensystem genau eine Lagerkiste für einen festen Zeitraum buchen; der Kassenzettel sowie Name und Kontakt müssen an der Kiste angebracht sein. Die Buchung gilt ab Austellungsdatum des Kassenzettels.
- Labsitter benötigen keine Buchung und können sich dauerhaft eine Kiste mieten.
- In den Kisten dürfen nur persönliche und ungefährliche Gegenstände gelagert werden, und da sie öffentlich stehen, erfolgt die Aufbewahrung auf eigene Verantwortung.
- Bei abgelaufener Buchung, fehlender Kennzeichnung oder aus wichtigen Gründen kann der Verein eine Räumung innerhalb von einem Monat Verlangen
- Nicht rechtzeitig abgeholte Gegenstände werden befristet aufbewahrt und können danach verwertet oder entsorgt werden.
Verwahrungsbedingungen
Der Verein stellt seinen Mitgliedern auf einer öffentlich zugänglichen Fläche Kisten zur Lagerung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Die nachfolgenden Verfahrensbedingungen regeln Nutzung, Verwahrung, Haftung, Fristen und Entsorgung der gelagerten Gegenstände.
Nutzung der Kisten
- Das Kassensystem erlaubt jedem Mitglied die Buchung genau einer Lagerkiste für einen festgelegten Zeitraum (z.B. 1 Monat); eine parallele Buchung mehrerer Kisten durch dasselbe Mitglied ist ausgeschlossen.
- Labsitter und Vorstände sind berechtigt, abweichend von den vorstehenden Regelungen eine Lagerkiste auch ohne vorherige Buchung über das Kassensystem zu nutzen. Solange Sie Labsitter oder Vorstände sind, können sie die Kiste nutzen.
- Maschinenwarte sind zusätzlich dazu berechtigt, wenn der Platz verfügbar ist, eine kleine Kiste im Regal in der Werkstatt zu nutzen, oder alternativ eine Kiste im Regal im Allgemeinbereich.
- Die Kisten dürfen ausschließlich von Vereinsmitgliedern genutzt werden und dienen der Aufbewahrung persönlicher Gegenstände.
- Die Lagerung von gefährlichen, leicht entzündlichen, explosiven, geruchsintensiven, verderblichen, illegalen oder sonstigen unzulässigen Stoffen ist untersagt.
Verwahrung und Haftung
- Die Gegenstände in den Kisten bleiben Eigentum des Mitglieds; der Verein übernimmt nur eine Verwahrung im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten.
- Der Verein haftet für Verlust oder Beschädigung der eingelagerten Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder beauftragten Personen; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Da sich die Kisten auf einer öffentlich zugänglichen Fläche befinden, hat das Mitglied für eine angemessene Sicherung seiner Gegenstände (z.B. verschließbare Kiste) zu sorgen.
Kennzeichnung und Erreichbarkeit
- Die Buchung einer Kiste muss durch den entsprechenden Kassenzettel (ausgenommen Labsitter) nachgewiesen werden. Als Startdatum gilt das Ausstellungsdatum des Kassenzettels. Dieser ist an der Kiste anzubringen.
- Jede Kiste ist mit dem Namen und einer Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail-Adresse, Slack Name) des verantwortlichen Mitglieds zu kennzeichnen.
- Kisten ohne Kassenzettel, mit offensichtlich veralteten Kontaktdaten, oder mit abgelaufener Buchung können gemäß dem unten beschriebenen Verfahren geräumt werden.
Fristen, Erinnerung und Räumung
- Der Verein kann Mitglieder jederzeit auffordern, ihre Kiste ganz oder teilweise zu räumen, insbesondere bei Platzmangel, Sicherheitsbedenken, Umzug des Vereins, Bemängelung durch den Vermieter, oder Beendigung der Mitgliedschaft.
- In der Regel setzt der Verein eine Räumungsfrist von einem Monat ab schriftlicher oder elektronischer Benachrichtigung (E‑Mail, Aushang, Nachricht über das vereinsübliche Kommunikationsmittel).
- Reagiert das Mitglied nicht oder räumt die Kiste nicht fristgerecht, kann der Verein die Gegenstände entfernen, separat zwischenlagern und über den Vorgang kurz dokumentieren (Datum, Inhalt in Stichpunkten, Foto).
Umgang mit nicht abgeholten Gegenständen
- Nach Ablauf der Räumungsfrist oder Austritt des Mitglieds lagert der Verein die entfernten Gegenstände noch für einen Zeitraum von einem weiteren Monat an einem internen Ort; in dieser Zeit kann das Mitglied die Herausgabe verlangen.
- Nach Ablauf dieser Gesamtfrist von in der Regel 2 Monaten ab erster Aufforderung ist der Verein berechtigt, die Gegenstände nach eigenem Ermessen zu verwerten (z.B. Spende, interne Verwendung) oder fachgerecht zu entsorgen.
- Bei offensichtlich wertvollen Gegenständen (z.B. hochwertige Elektronik) behält sich der Verein vor, diese abweichend als Fundsache zu behandeln und an das zuständige Fundbüro zu übergeben.
