arbeitsgruppe:verein:entwurfderverfassung
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=====Entwurf der Verfassung===== | =====Entwurf der Verfassung===== | ||
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+ | Das Bundesfinanzministerium hat eine Mustersatzung herausgegeben, | ||
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+ | Folgende Fragen ergeben sich: | ||
+ | * **Welchen Namen möchten wir haben?** | ||
+ | * Diskussion auf Seite [[arbeitsgruppe: | ||
+ | * **Wo wählen wir den Sitz des Vereins?** | ||
+ | * Vorschlag CC: Wenn noch kein Vereinsheim gefunden wurde, würde ich die Adresse des 1. Vorstands nehmen, damit er alle relevanten Briefe bekommt | ||
+ | * **Wie definieren wir den Zweck des Vereins nach [[http:// | ||
+ | * Vorschlag CC: Sinnvoll erscheinen mir: | ||
+ | * "die Förderung von Wissenschaft und Forschung" | ||
+ | * "die Förderung von Kunst und Kultur" | ||
+ | * "die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe" | ||
+ | * "die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz" | ||
+ | * **Wie formulieren wir den Zweck des Vereins für die Satzung (§2, 2a)?** | ||
+ | * Vorschlag CC: ' | ||
+ | * würde die Bereiche Bildung (7), Verbraucherschutz (16) und Kunst und Kultur (5) abdecken. | ||
+ | * **Welche Ämter soll es geben?** | ||
+ | * **Ämter** | ||
+ | * 1. Vorstand (Pflicht) | ||
+ | * Aufgabe: | ||
+ | * Vorschlag CC: Verwaltung, Rechtliches | ||
+ | * 2. Vorstand (Pflicht) | ||
+ | * Aufgabe: | ||
+ | * Vorschlag CC: Technischer Leiter, Vereinsheimwart | ||
+ | * Kassenwart (Pflicht) | ||
+ | * Aufgabe: | ||
+ | * Führung der Finanzen, Steuererklärung | ||
+ | * Schriftführer (Pflicht) | ||
+ | * Aufgabe: | ||
+ | * Führung der Sitzungsprotokolle | ||
+ | * Führung der Vollversammlungsprotokolle | ||
+ | * Vorschlag CC: Mitgliederverwaltung | ||
+ | * Vorschlag CC: Materialwart | ||
+ | * Aufgabe: | ||
+ | * Organisation und Wartung der Maschinen | ||
+ | * Einkauf und Verkauf von Verbrauchsmaterial | ||
+ | * Vorschlag CC: Öffentlichkeitsarbeit | ||
+ | * Aufgabe | ||
+ | * Pflege der Homepage | ||
+ | * Pressemitteilungen | ||
+ | * Werbung | ||
+ | * Vorschlag CC: Bildungsbeauftragter | ||
+ | * Aufgabe | ||
+ | * Planung und Organisation von Kursen und anderen Veranstaltungen | ||
+ | * **Allgemein** | ||
+ | * Vorschlag DS: Bis auf offensichtliche Kombinationen (z.B. Schriftführer und Erstellung der Protokolle) würde ich vorschlagen nicht zu viele Ämter und Aufgaben zu verquicken. Die Idee wäre ein Minimum an vorgeschriebenen Ämtern zu haben und ansonsten basierend auf Neigungen und Commitments aller Mitglieder die Aufgaben aufteilen. | ||
+ | |||
+ | > Antwort CC: Finde ich nicht so gut, denn aus meiner Erfahrung wird ein Großteil der Arbeit im Verein vom Vorstand ausgeführt - auch Aufgaben, für die es noch keine Ämter gibt. Wenn der Vorstand nur aus 4 Personen besteht, werden die bald überarbeitet sein. Außerdem sollten wichtige Personen auch eine Stimme im Vorstand haben. Wir bei Thoule haben 7 Personen im Vorstand und meiner Meinung nach könnten es gerne noch mehr sein. Außerdem sind die Personen nur _verantwortlich_ für gewisse Bereiche - das heißt, sie müssen ihren Bereich _organisieren_ - nicht unbedingt auch alleine umsetzen, das können gerne auch andere machen. Aber irgendjemand muss den Überblick und auch das letzte Wort haben. Z.B. das Bildungsprogramm zu organisieren und umzusetzen ist eine recht große Aufgabe - Pläne machen, Lehrer finden und motivieren, Lerninhalte durchgehen, Lernmaterialien besorgen, Programmhefte pflegen. Das bedingt auch: Einkaufen, Bericht im Vorstand erstatten, im Vorstand für die Umgestaltung des Vereins sorgen, so dass die Lehrgänge veranstaltet werden können, letztlich auch das Gewicht haben, Streitereien zu schlichten - da macht es wirklich Sinn, einen eigenen Vorstands-Posten zu haben. | ||
+ | * **Was soll mit dem Besitz des Vereins geschehen, wenn er aufgelöst wird?** (muss gemeinnütziger Organisation zufallen) | ||
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+ | > Nachfrage DS: Was bedeutet der zweite Teil von Paragraph 6, Absatz 2? Klingt so als würde ein mögliche Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit zur Verteilung der Vermögenswerte führen. | ||
+ | >> Antwort CC: Ja, genau das tut es. Ist aber auch klar: Wenn man jahrelang Steuervorteile eingeheimst hat und der Verein reich geworden ist, soll man ihn ja nicht einfach zur persönlichen Gewinnmehrung umschreiben können und gewinnbringend verkaufen können. | ||
+ | >>> | ||
+ | >>>> | ||
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+ | --- // | ||
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+ | ==== Satzung " | ||
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+ | § 1 Name, Sitz | ||
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+ | 1. Der Verein führt den Namen MISSING | ||
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+ | 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach | ||
+ | den Zusatz e. V. | ||
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+ | 3. Der Sitz des Vereins ist Karlsruhe. | ||
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+ | § 2 Zweck | ||
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+ | 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). | ||
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+ | 2. a) Zweck des Vereins ist die Förderung von MISSING () (§ 52 Absatz 2 AO) | ||
+ | b) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch MISSING . | ||
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+ | 3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||
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+ | 4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. | ||
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+ | 5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | ||
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+ | § 3 Mitgliedschaft | ||
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+ | 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden. | ||
+ | Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. | ||
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+ | 2. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. | ||
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+ | 3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. | ||
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+ | 4. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen). | ||
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+ | 5. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen. | ||
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+ | 6. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. | ||
+ | Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. | ||
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+ | § 4 Vorstand | ||
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+ | 1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, | ||
+ | 2. Vorsitzenden, | ||
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+ | 2. Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem | ||
+ | 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein einzeln. | ||
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+ | 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist. | ||
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+ | § 5 Mitgliederversammlung | ||
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+ | 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. | ||
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+ | 2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder in Textform per | ||
+ | E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. | ||
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+ | 3. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. | ||
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+ | 4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | ||
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+ | 5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. | ||
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+ | 6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | ||
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+ | § 6 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens | ||
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+ | 1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. | ||
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+ | 2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an | ||
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+ | (MISSING: Hier können wir entscheiden, | ||
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+ | a) den MISSING den es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, | ||
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+ | oder | ||
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+ | b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für MISSING . | ||
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+ | Ort und Datum | ||
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+ | 1. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 2. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 3. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 4. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 5. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 6. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | 7. Name des Mitglieds Anschrift Datum Unterschrift | ||
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+ | Anmerkungen und Hinweise zur Mustersatzung | ||
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+ | Zu § 1, Nr. 1 | ||
+ | (bitte den Vereinsnamen ohne Hervorhebung wie „ …“ | ||
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+ | Zu § 1, Nr. 3 | ||
+ | Ortsangabe | ||
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+ | Zu § 2, Nr. 1 | ||
+ | nicht verfolgte Zwecke streichen (entweder gemeinnützig, | ||
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+ | Zu § 2, Nr. 2a | ||
+ | z.B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, | ||
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+ | Zu § 2, Nr. 2b | ||
+ | Die Zweckverwirklichungsmaßnahmen beschreiben beispielhaft die Durchführungsart des steuerbegünstigten Zwecks. | ||
+ | z.B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, | ||
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+ | Zu § 3, Nr. 2 | ||
+ | Austritt evtl. unter Einhaltung einer bestimmten Frist. | ||
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+ | Zu § 3, Nr. 6 | ||
+ | Soll von den Mitgliedern bei der Aufnahme in den Verein auch eine Aufnahmegebühr erhoben werden, muss das ebenfalls festgelegt werden. | ||
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+ | Zu § 4, Nr. 1 | ||
+ | Eventuell noch weiteren Vorstandsmitgliedern, | ||
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+ | Zu § 4, Nr. 2 | ||
+ | Es kann auch bestimmt werden, dass die Mitglieder des Gesamtvorstands den Verein im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertreten, wobei jeweils 2 Mitglieder gemeinschaftlich vertreten. Dies kann wie folgt formuliert werden: | ||
+ | „Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, | ||
+ | Auch kann die Zusammensetzung des Vorstandes nach § 26 BGB und die Vertretungsregelung anders geregelt werden. | ||
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+ | Zu § 5, Nr. 2 | ||
+ | Die Einladungsfrist sollte mindestens zwei Wochen betragen. | ||
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+ | Zu § 6, Nr. 2a | ||
+ | Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft, | ||
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+ | Zu § 6, Nr. 2b | ||
+ | Angabe eines bestimmten gemeinnützigen(§ 52 Absatz 2 AO), mildtätigen (§ 53 AO) oder kirchlichen (§ 54 AO) Zwecks, z.B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO wegen ………......................... bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in .......................... | ||
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+ | Unterschriften | ||
+ | Unterschriften von mindestens sieben Mitgliedern, | ||
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+ | Die Unterschriften dürfen nicht auf einem gesonderten Blatt sein. |
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