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arbeitsgruppe:verein:entwurfderverfassung

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     * würde die Bereiche Bildung (7), Verbraucherschutz (16) und Kunst und Kultur (5) abdecken.      * würde die Bereiche Bildung (7), Verbraucherschutz (16) und Kunst und Kultur (5) abdecken. 
   * **Welche Ämter soll es geben?**   * **Welche Ämter soll es geben?**
-    * 1. Vorstand (Pflicht) +    * **Ämter** 
-    * 2. Vorstand (Pflicht) +      * 1. Vorstand (Pflicht) 
-    * Kassenwart (Pflicht) +        * Aufgabe:  
-    * Schriftführer (Pflicht) +          * Vorschlag CC: Verwaltung, Rechtliches 
-    * Vorschlag CC: Vereinsheimwart  +      * 2. Vorstand (Pflicht) 
-    * Vorschlag CC: Materialwart +        * Aufgabe:  
-    * Vorschlag CC: Öffentlichkeitsarbeit+          * Vorschlag CC: Technischer Leiter, Vereinsheimwart 
 +      * Kassenwart (Pflicht) 
 +        * Aufgabe:  
 +          * Führung der Finanzen, Steuererklärung 
 +      * Schriftführer (Pflicht) 
 +        * Aufgabe:  
 +          * Führung der Sitzungsprotokolle 
 +          * Führung der Vollversammlungsprotokolle 
 +          * Vorschlag CC: Mitgliederverwaltung 
 +      * Vorschlag CC: Materialwart 
 +        * Aufgabe:  
 +          * Organisation und Wartung der Maschinen 
 +          * Einkauf und Verkauf von Verbrauchsmaterial 
 +      * Vorschlag CC: Öffentlichkeitsarbeit 
 +        * Aufgabe 
 +          * Pflege der Homepage 
 +          * Pressemitteilungen 
 +          * Werbung 
 +      * Vorschlag CC: Bildungsbeauftragter 
 +        * Aufgabe 
 +          * Planung und Organisation von Kursen und anderen Veranstaltungen 
 +    * **Allgemein** 
 +      * Vorschlag DS: Bis auf offensichtliche Kombinationen (z.B. Schriftführer und Erstellung der Protokolle) würde ich vorschlagen nicht zu viele Ämter und Aufgaben zu verquicken. Die Idee wäre ein Minimum an vorgeschriebenen Ämtern zu haben und ansonsten basierend auf Neigungen und Commitments aller Mitglieder die Aufgaben aufteilen.  
 + 
 +> Antwort CC: Finde ich nicht so gut, denn aus meiner Erfahrung wird ein Großteil der Arbeit im Verein vom Vorstand ausgeführt - auch Aufgaben, für die es noch keine Ämter gibt. Wenn der Vorstand nur aus 4 Personen besteht, werden die bald überarbeitet sein. Außerdem sollten wichtige Personen auch eine Stimme im Vorstand haben. Wir bei Thoule haben 7 Personen im Vorstand und meiner Meinung nach könnten es gerne noch mehr sein. Außerdem sind die Personen nur _verantwortlich_ für gewisse Bereiche - das heißt, sie müssen ihren Bereich _organisieren_ - nicht unbedingt auch alleine umsetzen, das können gerne auch andere machen. Aber irgendjemand muss den Überblick und auch das letzte Wort haben. Z.B. das Bildungsprogramm zu organisieren und umzusetzen ist eine recht große Aufgabe - Pläne machen, Lehrer finden und motivieren, Lerninhalte durchgehen, Lernmaterialien besorgen, Programmhefte pflegen. Das bedingt auch: Einkaufen, Bericht im Vorstand erstatten, im Vorstand für die Umgestaltung des Vereins sorgen, so dass die Lehrgänge veranstaltet werden können, letztlich auch das Gewicht haben, Streitereien zu schlichten - da macht es wirklich Sinn, einen eigenen Vorstands-Posten zu haben. 
   * **Was soll mit dem Besitz des Vereins geschehen, wenn er aufgelöst wird?** (muss gemeinnütziger Organisation zufallen)   * **Was soll mit dem Besitz des Vereins geschehen, wenn er aufgelöst wird?** (muss gemeinnütziger Organisation zufallen)
 +
 +> Nachfrage DS: Was bedeutet der zweite Teil von Paragraph 6, Absatz 2? Klingt so als würde ein mögliche Aberkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit zur Verteilung der Vermögenswerte führen. 
 +>> Antwort CC: Ja, genau das tut es. Ist aber auch klar: Wenn man jahrelang Steuervorteile eingeheimst hat und der Verein reich geworden ist, soll man ihn ja nicht einfach zur persönlichen Gewinnmehrung umschreiben können und gewinnbringend verkaufen können. 
 +>>> Antwort DS: Naja das "reich werden dank Steuervorteilen" ist vielleicht ein wenig plakativ, aber ja aus Sicht des Gesetzgebers kann ich dieses Szenario verstehen. Umgekehrt aus Sicht des Vereins sehe ich die Gefahr, dass man damit das Weiterbestehen eines ansonsten gesunden Vereins von einem Steuerkennzeichen abhängig macht. 
 +>>>> CC: Ja klar, ich habe etwas farbenfroh aus der Perspektive des Finanzamtes geschrieben :-) Ich kann dich verstehen, aber so ist leider die Gesetzeslage. Aber auf der anderen Seite: Unsere Intensionen sind von vorne bis hinten gemeinnützig, und daran wird sich auch nichts ändern. Warum also sollte sich an unserer anerkannten Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt etwas ändern? Vermutlich hast du etwas Sorgen, dass das Finanzamt einfach mal sagt, dass wir nicht mehr gemeinnützig seien und der Verein kurzerhand schließt. Wir leben aber in einem Rechtsstaat, so einfach kann das auch ein Finanzamt nicht und man kann sich dann auch dagegen wehren. Außerdem kann die Satzung bei jeder Änderung mit dem Finnanzamt durchgesprochen und abgesegnet werden - die Gefahr lässt sich also sehr stark minimieren. 
  
  --- //[[caroli@visual-design.com|Christian Caroli]] 2013/08/25 16:24//  --- //[[caroli@visual-design.com|Christian Caroli]] 2013/08/25 16:24//
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 den Zusatz e. V. den Zusatz e. V.
  
-3. Der Sitz des Vereins ist MISSING+3. Der Sitz des Vereins ist Karlsruhe.
  
 § 2 Zweck § 2 Zweck
arbeitsgruppe/verein/entwurfderverfassung.1377442559.txt.gz · Zuletzt geändert: 2015/11/27 23:15 (Externe Bearbeitung)

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