vorstand:vv:unterlagen2021
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===== Rechenschaftsberichte ===== | ===== Rechenschaftsberichte ===== | ||
- | Leider konnte der Stichtag für den Rechenschaftsbericht nicht eingehalten werden. Er wird nachgereicht. | + | Leider konnte der Stichtag für den Rechenschaftsbericht nicht eingehalten werden. Er ist hier zu finden: |
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===== Kandidaten für Vorstandsposten ===== | ===== Kandidaten für Vorstandsposten ===== | ||
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Bildungsbeauftragter: | Bildungsbeauftragter: | ||
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===== Kandidaten für Kassenprüfer ===== | ===== Kandidaten für Kassenprüfer ===== | ||
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=== Satzungsänderung Vorschlag 1 === | === Satzungsänderung Vorschlag 1 === | ||
- | == §3 Mitgliedschaft == | + | == §3 Mitgliedschaft == |
- | * 1.Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der erweiterte Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung. | + | * <font inherit/ |
- | * 2.Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Quartals zulässig, die Kündigung muss schriftlich spätestens zwei Wochen vor dem Ende des Quartals gegenüber dem Vorstand erklärt werden. | + | * <font inherit/ |
- | * 3.Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag 3 Monate im Verzug ist. Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vorstand, der mindestens zu 2/3 anwesend sein muss. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Nimmt er diese nicht wahr, kann er vom erweitertenVorstand ohne weitere Anhörung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen, | + | * <font inherit/ |
- | * 4.Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen). | + | * <font inherit/ |
- | * 5.Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber demVereinsvermögen. | + | * <font inherit/ |
- | * 6.Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt | + | * <font inherit/ |
* <color #22b14c> "7. In begründeten Fällen kann der Vorstand beschließen austehende Beiträge einzelner Mitglieder rückwirkend anzupassen."</ | * <color #22b14c> "7. In begründeten Fällen kann der Vorstand beschließen austehende Beiträge einzelner Mitglieder rückwirkend anzupassen."</ | ||
Begründung: | Begründung: | ||
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=== Satzungsänderung Vorschlag 2 === | === Satzungsänderung Vorschlag 2 === | ||
- | == § 8 Mitgliederversammlung == | + | == § 8 Mitgliederversammlung == |
- | * 1.Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. | + | * <font inherit/ |
- | * 2.Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich per E-Mail oder Brief unterEinhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. | + | * <font inherit/ |
- | * 3.Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von derMitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt. | + | * <font inherit/ |
- | * 4.Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. | + | * <font inherit/ |
- | * 5.Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. | + | * <font inherit/ |
- | * 6.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, | + | * <font inherit/ |
- | * 7.Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss folgende Tagesordnungspunkte enthalten: | + | * <font inherit/ |
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- | * ◦Entlastung des Vorstands | + | * <font inherit/ |
- | * ◦Neuwahl des Vorstands und des erweiterten Vorstands | + | * <font inherit/ |
- | * ◦Wahl mindestens eines Kassenprüfers | + | |
- | * ◦Verschiedenes | + | |
* <color #22b14c> "8: Vereinsmitglieder können</ | * <color #22b14c> "8: Vereinsmitglieder können</ | ||
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- | * <color # | + | * <color #22b14c> 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich oder geeignet abgesichert elektronisch abgeben."</ |
Begründung: | Begründung: | ||
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+ | == § 5 Erweiterter Vorstand == | ||
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+ | * 2. Die Wahl des Vorstands sowie des erweiterten Vorstands erfolgt durch die ordentliche Mitgliederversammlung in <font inherit/ | ||
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+ | Begründung: | ||
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===== Sonstiges/ | ===== Sonstiges/ | ||
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vorstand/vv/unterlagen2021.1616190102.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/03/19 22:41 von hellmuth