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vorstand:vv:unterlagen2022:beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1 Beitragssätze

(1) Jeder kann selbst entscheiden, wie viel er dem FabLab Karlsruhe zukommen lassen möchte. Als Beitrags-Empfehlung werden monatlich 10 Euro für Menschen in Ausbildung und 20 EUR für Berufstätige angegeben.

(2) Der Mindestbeitrag beträgt 1 EUR / Monat

(3) Das FabLab bietet eine „Familienmitgliedschaft“ an, bei der der Lebenspartner (verheiratet oder nicht) und im selben Haushalt lebende Kinder beitragsfrei angemeldet werden können.

(4) Eine Anpassung des Beitrags ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Anpassung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im voraus fällig.

(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Bei einer Rücklastschrift sind die anfallenden Gebühren vom Zahler zu tragen.

Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 17.07.2022 beschlossen und tritt zum 01.10.2022 in Kraft.

vorstand/vv/unterlagen2022/beitragsordnung.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/03 00:02 von hellmuth

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